Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin mit:
- die Originalverordnung
- Ihre Krankenversicherungskarte (bei gesetzlich Versicherten)
- eine Zuzahlungsbefreiung
- vorhandene Befunde oder Arztberichte
Unvollständige oder fehlerhafte Verordnungen können unter Umständen nicht behandelt werden und müssen vor Behandlungsbeginn korrigiert werden.
Zusätzliche Behandlungszeit – mehr Zeit für Ihre Therapie
Die Vergütung physiotherapeutischer Leistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen orientiert sich an festgelegten Vertragsleistungen und Behandlungszeiten.
Um eine intensivere und individuellere Betreuung zu ermöglichen, bieten wir auf Wunsch eine zusätzliche Behandlungszeit an. Dadurch können Behandlungen auf insgesamt 30 Minuten oder länger erweitert werden.
Die Vorteile einer verlängerten Therapiezeit:
- ausführlichere Befunderhebung
- intensivere therapeutische Behandlung
- mehr Zeit für aktive Übungen
- individuelle Beratung und Anleitung
- bessere Anpassung des Trainings an Ihre persönlichen Ziele
Die zusätzliche Behandlungszeit ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und wird daher als private Zusatzleistung nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung berechnet.
Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig und hat keinen Einfluss auf Ihren Anspruch auf die reguläre physiotherapeutische Behandlung gemäß Ihrer Verordnung.
Wichtiger rechtlicher Hinweis
Bei gesetzlich Versicherten darf die Regelversorgung nach Heilmittel-Richtlinie nicht von der Buchung einer Zusatzleistung abhängig gemacht werden.
Die verordnete Leistung muss grundsätzlich auch ohne zusätzliche private Vereinbarung erbracht werden können.
Die verlängerte Behandlungszeit stellt daher eine freiwillige, ergänzende Komfort- und Serviceleistung dar.
Hinweis: Die dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuellen gesetzlichen Vorgaben, die Heilmittel-Richtlinie, die Verträge der Krankenkassen sowie die individuellen Regelungen privater Kostenträger.