Ihre Gesundheit steht im Mittelpunkt – deshalb gelten klare gesetzliche Regelungen
Liebe Patientinnen und Patienten,
wir freuen uns über Ihr Vertrauen und möchten Sie über eine wichtige gesetzliche Vorgabe informieren, die für alle physiotherapeutischen Praxen gilt.
Eine ärztliche Heilmittelverordnung (z. B. Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Krankengymnastik am Gerät oder Lymphdrainage) wird immer für eine ganz bestimmte Person ausgestellt.
Deshalb dürfen die verordneten Behandlungen ausschließlich bei der auf der Verordnung namentlich genannten Patientin oder dem genannten Patienten durchgeführt werden.
Warum ist das so?
Jede physiotherapeutische Behandlung beginnt mit einer individuellen Befunderhebung. Darauf aufbauend werden Therapieziele festgelegt, der Behandlungsverlauf dokumentiert und die Therapie kontinuierlich an den persönlichen Gesundheitszustand angepasst.
Die Verordnung ist deshalb untrennbar mit der medizinischen Diagnose und der ärztlichen Verordnung dieser einen Person verbunden. Eine Übertragung auf Angehörige, Ehepartner, Kinder, Freunde oder andere Personen ist gesetzlich ausgeschlossen.
Kann ich meinen Termin an jemand anderen weitergeben?
Leider nein.
Auch wenn ein Familienmitglied oder eine andere Person ähnliche Beschwerden hat oder kurzfristig einen Termin wahrnehmen könnte, dürfen wir diese Person nicht auf Ihrer Heilmittelverordnung behandeln oder gegenüber der Krankenkasse abrechnen.
Für eine Behandlung ist stets eine eigene ärztliche Verordnung bzw. ein entsprechender Behandlungsvertrag erforderlich.
Warum müssen wir diese Regelung einhalten?
Als zugelassene Praxis sind wir verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen und der Heilmittel-Richtlinie einzuhalten.
Eine Behandlung einer anderen Person auf einer fremden Heilmittelverordnung kann unter anderem folgende Konsequenzen haben:
- Rückforderung bereits gezahlter Vergütungen durch die Krankenkassen,
- Beanstandungen bei Abrechnungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen,
- Vertrags- und berufsrechtliche Konsequenzen für die Praxis,
- mögliche Probleme beim Versicherungsschutz im Zusammenhang mit der Behandlung,
- im Einzelfall rechtliche Folgen wegen einer nicht ordnungsgemäßen Leistungsabrechnung.
Diese Regelungen dienen nicht nur der ordnungsgemäßen Verwendung von Beitragsgeldern der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern auch der Patientensicherheit und einer nachvollziehbaren medizinischen Dokumentation.
Was tun, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können?
Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie, uns möglichst frühzeitig zu informieren.
Wir bemühen uns selbstverständlich, gemeinsam mit Ihnen einen zeitnahen Ersatztermin zu finden. So kann Ihre Behandlung ohne unnötige Unterbrechung fortgesetzt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Wir wissen, dass diese Regelung im Alltag manchmal unpraktisch erscheinen kann. Dennoch sind wir als zugelassene physiotherapeutische Praxis gesetzlich verpflichtet, diese Vorgaben einzuhalten.
Mit Ihrer Unterstützung tragen Sie dazu bei, dass wir auch künftig eine qualitativ hochwertige, sichere und rechtskonforme physiotherapeutische Versorgung anbieten können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen.
Ihr Team der Praxis für Physiotherapie – Barbara Angerer GmbH