Von der Terminvereinbarung bis zum Abschluss
Terminvereinbarung und Rezeptprüfung
Vor Beginn der Behandlung prüfen wir die Verordnung auf:
- Vollständigkeit
- Gültigkeit
- medizinische Plausibilität
- Einhaltung der Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie
Erst nach erfolgreicher Prüfung können Behandlungstermine verbindlich vereinbart werden.
Gesetzliche Zuzahlung
Gesetzlich versicherte Patienten ab dem 18. Lebensjahr leisten grundsätzlich eine gesetzliche Zuzahlung.
Diese beträgt:
- 10 Euro je Verordnung
- zusätzlich 10 % der verordneten Behandlungskosten
Von der Zuzahlung ausgenommen sind:
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
- Patienten mit gültiger Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse
Die Physiotherapiepraxis ist gesetzlich verpflichtet, diese Zuzahlung einzuziehen und an die Kostenträger abzuführen.
Zeitpunkt der Zuzahlungsberechnung
Die gesetzliche Zuzahlung wird unmittelbar nach der Aufnahme und Prüfung der Verordnung berechnet.
Mit der Rezeptanlage und der verbindlichen Terminplanung entsteht für die Praxis bereits ein organisatorischer und gesetzlich vorgeschriebener Verwaltungsaufwand.
Wir bitten daher darum, die gesetzliche Zuzahlung zeitnah nach Rechnungsstellung bzw. spätestens zum ersten Behandlungstermin zu begleichen.
Behandlung und Dokumentation
Während der Therapie erfolgt:
- physiotherapeutische Befunderhebung
- individuelle Therapieplanung
- gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation
- Verlaufskontrolle und Erfolgskontrolle
Bei Blankoverordnungen übernimmt die Praxis zusätzlich die Auswahl und Steuerung der Therapie innerhalb der gesetzlichen Vorgaben.
Abschluss der Verordnung
Nach Beendigung der Behandlung:
- bestätigt der Patient die erhaltenen Leistungen durch Unterschrift,
- erfolgt die Abrechnung mit Krankenkasse, Versicherung oder Kostenträger,
- werden erforderliche Therapieberichte erstellt.