Barbara Angerer GmbH

Physiotherapiepraxis, Tinning 19, 83083 Riedering

Unser Büro ist wegen Urlaubs an folgenden Tagen nicht besetzt:
August: am 24. und vom 28. bis 31.
September: vom 4. bis 7. und vom 11. bis 14.

Über Verordnungen

Praxisinfo, Verordnungen, Therapieplanung und mehr

Ablauf einer Verordnung in unserer Praxis

Von der Terminvereinbarung bis zum Abschluss

Terminvereinbarung und Rezeptprüfung

Vor Beginn der Behandlung prüfen wir die Verordnung auf:

  • Vollständigkeit
  • Gültigkeit
  • medizinische Plausibilität
  • Einhaltung der Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie

Erst nach erfolgreicher Prüfung können Behandlungstermine verbindlich vereinbart werden.

Gesetzliche Zuzahlung

Gesetzlich versicherte Patienten ab dem 18. Lebensjahr leisten grundsätzlich eine gesetzliche Zuzahlung.

Diese beträgt:

  • 10 Euro je Verordnung
  • zusätzlich 10 % der verordneten Behandlungskosten

Von der Zuzahlung ausgenommen sind:

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
  • Patienten mit gültiger Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse

Die Physiotherapiepraxis ist gesetzlich verpflichtet, diese Zuzahlung einzuziehen und an die Kostenträger abzuführen. 

Zeitpunkt der Zuzahlungsberechnung

Die gesetzliche Zuzahlung wird unmittelbar nach der Aufnahme und Prüfung der Verordnung berechnet.

Mit der Rezeptanlage und der verbindlichen Terminplanung entsteht für die Praxis bereits ein organisatorischer und gesetzlich vorgeschriebener Verwaltungsaufwand.

Wir bitten daher darum, die gesetzliche Zuzahlung zeitnah nach Rechnungsstellung bzw. spätestens zum ersten Behandlungstermin zu begleichen.

Behandlung und Dokumentation

Während der Therapie erfolgt:

  • physiotherapeutische Befunderhebung
  • individuelle Therapieplanung
  • gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation
  • Verlaufskontrolle und Erfolgskontrolle

Bei Blankoverordnungen übernimmt die Praxis zusätzlich die Auswahl und Steuerung der Therapie innerhalb der gesetzlichen Vorgaben. 

Abschluss der Verordnung

Nach Beendigung der Behandlung:

  • bestätigt der Patient die erhaltenen Leistungen durch Unterschrift,
  • erfolgt die Abrechnung mit Krankenkasse, Versicherung oder Kostenträger,
  • werden erforderliche Therapieberichte erstellt.

Vereinbaren Sie einen Termin

08036-7808

Terminabsagen bitte spätestens 24 Stunden vorher, da wir anderenfalls den Ausfall berechnen müssen, wenn kein Ersatz gefunden wird.